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Zehn Gerichtsurteile zum Thema Grillen – Teil 2

Mittwoch, 2. Juni 2010 von airportibo

Grillen

Nachdem wir es geschafft haben mit dem ersten Teil zum Thema Gerichtsurteile beim Grillen nicht verklagt zu werden, folgt nun die Fortsetzung.

handcuffsBild: ganesha.isis

6. Abendstund hat Grill im Mund

Wo normalerweise Punkt zehn in Deutschland die Polizei gerufen wird, gibt es beim Grillen eine Ausnahmen. Viermal im Jahr kann man das Grillvergnügen laut dem Oberlandesgericht Oldenburg bis Mitternacht ausdehnen. Genau das richtige für den zweiten kleinen Hunger oder eine letzte Mitternachtswurst. (Aktenzeichen 13 U 53/02)

7. Je größer der Garten, desto weiter der Weg

Um Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen, kann es schon passieren, dass einen das Gericht dazu verdonnert, den Grill an das andere Ende des Gartens zu stellen. So geschehen am Bayerischen Oberlandesgericht. (Aktenzeichen 2 ZBR 6/99)

Jetzt wird es wieder mal schwierig: Darf man auf dem Balkon grillen? Selbst die Gerichte sind sich hier nicht einig.

8. In Hamburg ist der Balkon tabu

Denn hier war das Gericht der Meinung, das Grillen auf dem Balkon nicht als vertragsmäßige Nutzung gelte und damit nicht zulässig sei. Solche Grillverderber! (Aktenzeichen 40 C 229/72)

9. Der Bonner grillt überall

Aber dafür auch nur einmal im Monat. Obendrauf muss er seine Nachbarn 48 Stunden vorwarnen. Für mich ist die Moral von der Geschicht: In Bonn und Hamburg da wohn ich nicht. (Aktenzeichen 6 C 545/96)

10. Besser den Vermieter mit einladen

Denn der sitzt im Zweifelsfall am längeren Hebel. Nach einem Urteil des Landesgerichts Essen, kann dieser nämlich das Grillen auf Balkon und Terrasse im Mietvertrag verbieten. Also beim nächsten Umzug unbedingt auf Mietvertrag und Hausordnung achten, damit es nicht zu einer unangenehme  Überraschung kommt. (Aktenzeichen 10 S 438/01)

via: zehn.de

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2 Kommentare zu diesem Post

  1. fastblogger schreibt:

    Interessante Rechtslage. Mit einem Gasgrill gibt es übrigens immer weniger Ärger mit Nachbarn als mit Holzkohle. Hätte auch nie gedacht, dass Grillen mit Gas sehr viel besser ist als mit Kohle…. Fängt schon mit dem Wegfall der Fummlerei beim Anzünden der Kohle an…

    vg
    Maik

  2. Bernhard schreibt:

    Sehr guter Überblick über die aktuelle Rechtslage. Viele der Prozesse wurden durch den störenden Qualm ausgelöst. Hier ist die Nutzung von Gasgrills bzw. Elektrogrills vorteilhafter. Allerdings muß man auch hier beim grillen auf den Lärm und eine eventuelle Ruhestörung der Nachbarn achten.

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