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Zehn Gerichtsurteile zum Thema Grillen -Teil 1

Samstag, 29. Mai 2010 von airportibo

Grillen

Es ist ja bekannt, dass der Deutsche Musterbürger gerne mal vor den Kadi zieht. Umso wichtiger ist es, sich über die rechtliche Grill-Situation zu erkundigen. Hier ein paar Tipps.

lawBild: smlp.co.uk

1. Grillen ist erlaubt

Das Landesgericht München hat festgestellt, dass Grillen in den Sommermonaten üblich ist und deshalb hingenommen werden muss. Ein generelles Grillverbot ist deshalb nicht zulässig. Wer sich durch die Grillerei geschädigt fühlt, muss das dann schon konkret nachweisen. (Aktenzeichen 15S 22735/03)

2. Wer Qualmt verliert

Und das bezieht sich nicht nur auf Zigaretten, sondern auch auf zu starken Grill-Qualm. Wer die ganze Straße in Nebel verhüllt braucht sich also nicht wundern, wenn es ärger gibt. Wer etwas vom Grillen versteht hat den Qualm eh im Griff. Unser Tipp: mariniertes Fleisch vorher abtupfen, damit nicht so viel Öl in die Kohlen tropft. Bei einem Kugelgrill kann man den Deckel schließen und das Fleisch wird auch schneller durch. (Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 149/95)

3. Foliengriller haben Recht

Und zwar aus dem selben Grund wie beim letzten Punkt. Durch die Folie oder Alu-Schale tropft kein Fett auf die Kohlen und es gibt weniger Qualm. Deshalb wird diese Grillmethode explizit vom Gericht empfohlen. Wenn Ihr mich fragt, grille ich dann doch lieber als gesetzesloser Grillverbrecher, als dass ich mir meinen Grillspaß mit Weich-Ei-Alu vermiese. (Aktenzeichen 10 T 359/96)

4. 25x Grillen ist genug

Immer wieder beliebt ist die Frage: Wie oft darf ich eigentlich grillen? Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg ist der Ansicht, dass die Obergrenze bei 20-25 Mal pro Sommer liegt. Außerdem sollte es nicht länger als 2 Stunden und später als 21 Uhr gehen. Hmmm… dann ist die Grillsaison für uns für dieses Jahr wohl schon erledigt. (Aktenzeichen 3 C 545/96)

5. In Bonn grillt man weniger

In der ehemaligen Bundeshauptstadt scheinen die Richter jedoch keine Fans des gepflegten Grillvergnügens zu sein. Dort entschied das Amtsgericht, dass auf dem Balkon bzw. der Terrasse nur ein Mal im Monat der Grill benutzt werden darf. Ich würde ja bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, wenn unter diesen Griller-unwürdigen Umständen leben müsste! (Aktenzeichen 6 C 545/96)

via: zehn.de

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4 Kommentare zu diesem Post

  1. Nils schreibt:

    Hm, quasi das Gleiche hab ich doch heute mittag auch schon bei Bild.de gelesen. Was ein Zufall ;) Zum Glück haben wir keine Nachbarn, die sich in irgendeiner Form an unseren Grillfesten stören und eine der Regeln anwenden wollten…

  2. airportibo schreibt:

    und die haben es wohl kurz vorher bei zehn.de gelesen. Aber Du hast natürlich recht, ich habe das “via” vergessen und jetzt hinzugefügt.

  3. Col Pain schreibt:

    Kein Qualm? Und was ist dann mit uns Smokerbesitzern? Haben wir dann von vornherein verloren? Alu auf dem Grill? Wissen denn die Damen und Herren Richter auch, dass das gesundheitsschädlich ist?
    Zum Glück machen wir unser BBQ auf dem Campingplatz, wo es keinen stört. Im Gegenteil, der halbe Platz kommt mittlerweile zum Essen.

  4. airportibo schreibt:

    Das ist doch wie immer… Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Leider weiß man das nur vorher immer nicht.

1 Trackbacks für diesen Post


  1. Zehn Gerichtsurteile zum Thema Grillen – Teil 2 | Von Entrecote und Rumpsteak bis zum Schweinefilet schreibt:

    [...] wir es geschafft haben mit dem ersten Teil zum Thema Gerichtsurteile beim Grillen nicht verklagt zu werden, folgt nun die [...]

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